Widerspruch statt Zustimmung
Die geplante Änderung des KEF-Verfahrens
Die Rundfunkkommission der Länder schlägt eine Reform des KEF-Verfahrens vor, bei der künftig das sogenannte "Widerspruchsmodell" Anwendung finden soll. Ziel ist es, die Genehmigung von Rundfunkbeitragsanpassungen zu vereinfachen und gleichzeitig effizienter zu gestalten.
Susanne von Kessel-Doelle25.11.2024 12:56
Nach dem neuen Modell wird eine von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags automatisch rechtskräftig, solange keine ausreichende Anzahl an Bundesländern Widerspruch einlegt. Die Hürden für den Widerspruch variieren je nach Höhe der vorgeschlagenen Erhöhung.