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Widerspruch statt Zustimmung

Die geplante Änderung des KEF-Verfahrens

Die Rundfunkkommission der Länder schlägt eine Reform des KEF-Verfahrens vor, bei der künftig das sogenannte "Widerspruchsmodell" Anwendung finden soll. Ziel ist es, die Genehmigung von Rundfunkbeitragsanpassungen zu vereinfachen und gleichzeitig effizienter zu gestalten.

Susanne von Kessel-Doelle25.11.2024 12:56
Die geplante Änderung des KEF-Verfahrens
Während ARD und ZDF schon den Gang zum Verfassungsgericht eingeleitet haben, befassen sich die Länder am 12. Dezember mit einer vereinfachten Widerspruchsregelung IMAGO / Bihlmayerfotografie

Nach dem neuen Modell wird eine von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags automatisch rechtskräftig, solange keine ausreichende Anzahl an Bundesländern Widerspruch einlegt. Die Hürden für den Widerspruch variieren je nach Höhe der vorgeschlagenen Erhöhung.

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