Anika Decker erstreitet sich Erlösbeteiligung - aber nicht im erhofften Ausmaß
Unmittelbar nach dem Richterspruch zeigte sich Anika Decker vor allem über die Signalwirkung glücklich. Mit der Höhe der nachträglichen Erlösbeteiligung, die ihr für „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ zugesprochen wurde, dürfte sie allerdings nicht zufrieden sein. Die Abweisung des Hauptteils der Forderung könnte denn auch Signalwirkung hinsichtlich der zeitlichen Geltendmachung von Forderungen auf Basis des Bestsellerparagraphen entfalten.
Im Ringen um nachträgliche Beteiligung an den Erlösen von „Keinohrhasen“ und „Zweiohrküken“ war der heutige Mittwoch - vorbehaltlich einer noch möglichen Einlegung von Rechtsmitteln - der entscheidende Tag für Anika Decker vor dem Landgericht Berlin. Denn es ging um das Urteil im zweiten Teil einer Stufenklage. Zur Auskunft über die Erlöse, die mit den Filmen erzielt wurden, waren Barefoot Films u...