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EuGH-Urteil zu illegalem Streaming

Der Europäische Gerichtshof entschied jetzt, dass das Streamen von urheberrechtlich geschützten Filmen und Serien ohne Zustimmung des jeweiligen Urhebers gegen geltendes Recht verstoßen kann.

jr26.04.2017 15:41
Abzuwarten bleibt, ob das EuGH-Urteil auf andere Fälle angewandt weden kann
Abzuwarten bleibt, ob das EuGH-Urteil auf andere Fälle angewandt weden kann Fotolia

Der Europäische Gerichtshof teilte am 26. April mit, dass auch die vorübergehende Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte nicht vom Vervielfältigungsrecht ausgenommen ist. Was bedeutet: Wer Inhalte wie Filme oder Serien illegal über das Internet streamt, kann sich strafbar machen.

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