Sonntagsöffnung in Sachsen: Keine Videos für Clubmitglieder
Das sonntägliche Vermieten von Videos an Mitglieder eines gemeinnützigen Videoclubs stellt nach Ansicht von Dresdner Gerichten eine Umgehung des sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes dar.
Auch das Ausleihen von Videos über eine Clubmitgliedschaft ist nach Auffassung von Landgericht und Oberlandesgericht Dresden nicht möglich. Die Vorgeschichte reicht in die frühen 90er zurück: Nachdem die Sonntagsöffnung in Sachsen durch die Sonn- und Feiertagsgesetzgebung nicht mehr möglich war, wurde im Umfeld der Videothekenkette Video World der Video-Club Sachsen e. V. (VCS) gegründet. Gegen einen Beitrag von fünf Mark im Monat konnten Videothekenkunden sonntags Filme ausleihen, der VCS mietete Geschäftsräume von Videotheken, inklusive Inventar, gegen eine Pauschalgebühr von 200 Mark offiziell an. VCS-Vorsitzender Bernd Thamm: "Wir hatten in der Spitze 4000 Mitglieder, das Angebot wurde gut angenommen. Beteiligt waren bis zu zwölf Videotheken." Mitglieder hätten nur dann den Vereinsbeitrag leisten müssen, wenn tatsächlich Videos ausgeliehen wurden. Wer seinen Film noch am Sonntag zurückbrachte, hatte keine weiteren Kosten zu erstatten, wer ihn werktags wieder ablieferte, zahlte eine Art "Schadensersatz", da der Film ein oder mehrere Tage werktags für die Videothek nicht zur Verfügung stand. Die Stadt Dresden hatte gegen diese Art von Sonntagsverleih über Jahre hinweg nichts einzuwenden. Kein Wunder, denn der Verein unterstützte über seine Mitgliedsbeiträge soziale Einrichtungen wie Kranken- oder Frauenhäuser. Doch dann trat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. auf den Plan, die gegen Video- World klagte: "VideoWorld hätte über die Mitgliedschaft Einnahmen erzielen können. Das haben wir als Umgehung der sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzgebung und somit als wettbewerbswidriges Verhalten gewertet", so Dr. Wolfgang Nippe, Leiter der Zweigstelle Sachsen/Thüringen.