Sonntagsöffnung: In Sachen Kral gegen Erlangen
Nachdem in Berlin die Sonntagsöffner stark unter Druck geraten sind (wir berichteten), sieht sich auch Einzelkämpfer Helmut Kral aus Erlangen mit massiven Widerständen konfrontiert.
Normalerweise würde der Rechtsstreit eines einzelnen Videothekars mit seiner Heimatstadt nicht von überregionalem Interesse sein. Im vorliegenden Fall aber kommt der Auseinandersetzung grundsätzliche Bedeutung zu: Immerhin kämpft Videothekar Helmut Kral, der in Erlangen zwei Geschäfte (Video Center Kral) betreibt, für das Recht, seine Videotheken auch sonn- und feiertags zu öffnen. Dieses Recht hatte er sich bereits im Juli 1999 vor dem Amtsgericht Erlangen erstritten. Die Stadt Erlangen hatte seinerzeit keine weiteren Rechtsmittel eingelegt, das Urteil ist seit dem 26. Juli rechtskräftig. Trotz des Entscheids geht das Erlanger Ordnungsamt im Zuge eines Verwaltungsverfahrens von neuem gegen Kral vor. In einem Bescheid vom 31. Januar wird ihm die "Vermietung von Videoartikeln" an Sonn- und Feiertagen unter Androhung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Mark bei Zuwiderhandlung untersagt. Zur Begründung führt der zuständige Amtsleiter unter anderem an, dass das Verbot den durch das Grundgesetz "gewährleisteten Schutz von Sonn- und Feiertagen als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung" verwirkliche. Krals Anwälte haben inzwischen gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt und zur Klärung einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Ansbach gestellt. Punkt für Punkt wird den Argumenten des Ordnungsamts widersprochen.