Es ist nicht einfach, aber prinzipiell möglich: die Streichung eines Titels aus der Indizierungsliste. Die BPjS - Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften hat jetzt dargelegt, wie eine Indizierung aufgehoben werden kann.
jr13.09.2001 09:43
Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der BPjS
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, spielt die Indizierungspraxis der BPjS für "normale" Spielfilme kaum noch eine Rolle: Von Jahr zu Jahr werden immer weniger kommerziell bedeutende Titel indiziert, Filme wie "Starship Troopers" oder "Scream" sind statistische Ausnahmefälle. Das sah in den 80er und Anfang der 90er Jahren noch ganz anders aus, als die BPjS Titel reihenweise in ihre gefürchtete Liste aufnahm. Insofern stellt sich die Frage, ob mancher Film heute überhaupt noch als "indizierungswürdig" gelten muss.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, spielt die Indizierungspraxis der BPjS für "normale" Spielfilme kaum noch eine Rolle: Von Jahr zu Jahr werden immer weniger kommerziell bedeutende Titel indiziert, Filme wie "Starship Troopers" oder "Scream" sind statistische Ausnahmefälle. Das sah in den 80er und Anfang der 90er Jahren noch ganz anders aus, als die BPjS Titel reihenweise in ihre gefürchtete Liste aufnahm. Insofern stellt sich die Frage, ob mancher Film heute überhaupt noch als "indizierungswürdig" gelten muss.