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Gericht untersagt Sonntagsöffnung für Automatenläden
Das Landgericht Stuttgart hat im Rahmen eines Beschlusses einer einstweiligen Verfügung stattgegeben, wonach die Automatenbetreibergesellschaft All DVD 24 ihre Läden an Sonn- und Feiertagen zu schließen hat.
jr27.10.2006 14:25
Die Gegner der Sonn- und Feiertagsöffnung von Automatenläden in Baden-Württemberg sind vom Landgericht Stuttgart bestätigt worden. Dieses hatte durch ihre 40. Kammer für Handelssachen am 26. Oktober einen Beschluss gefasst, in dem der Automatenbetreibergesellschaft All DVD 24 GmbH & Co. KG untersagt wird, ihre Stuttgarter Automatenläden an Sonn- und Feiertagen "für Geschäftszwecke zugänglich und/oder betriebsbereit zuhalten".