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Gericht bestätigt: Auch Download illegaler Dateien ist strafbar

Nicht nur der Verkauf illegaler Kopien, auch das Herunterladen solcher Files stellt eine kriminelle Handlung dar, entschied das Amtsgericht Halle.

hm13.07.2007 11:36
Jan Scharringhausen, GVU: "Verhängte Sanktionen sollen Bewusstsein stärken"
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Nicht nur der Verkauf illegaler Film- und Spielekopien, sondern auch das Herunterladen solcher Dateien stellt eine kriminelle Handlung dar. Dies entschied das Amtsgericht Halle am 11. Juli. Zwei Männer waren wegen des Handels mit Raubkopien angeklagt. Zuvor hatte die Polizei bei den Beschuldigten Kopien von über 100 Computerspielen, 56 Spielfilmen sowie 40 gebrannten Musik-CD sicher gestellt. Den Tätern konnte zwar kein Verkauf nachgewiesen werden, wohl aber rechtwidrige Downloads. Der Hauptangeklagte erhielt 100 Stunden gemeinnützige Arbeit, sein Komplize eine Geldbuße von 500 Euro.

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