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Gastkommentar: Das neue Jugendschutzgesetz für die Videobranche

Der Jugendschutz in den Medien wurde neu geregelt. Am 1. April 2003 treten das Jugendschutzgesetz des Bundes (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder (JMStV) in Kraft. Das JuSchG regelt "Trägermedien", dazu zählen Videokassetten und DVDs. Der JMStV regelt Fernsehen und "Telemedien", z. B. Internetangebote.

tp21.02.2003 09:34

Von Dr. Martin Diesbach (Kanzlei Nörr, Stiefenhofer, Lutz).

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