Medienanwalt Jascha Alleyne zu Rechtsverletzungen im Internet
Ansprüche von Urhebern und Lizenznehmern
jr06.03.2012 16:39
Jascha Alleyne ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Als Rechtsanwalt und...||Jascha Alleyne ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Als Rechtsanwalt und Aufsichtsratsmitglied hat er den Aufbau eines unabhängigen DVD-Vertriebs begleitet und berät heute Kreative und Kaufleute auf allen Herstellungs- und Verwertungsstufen von Filmwerken. Er ist Partner der Kanzlei Hainke Schüler Alleyne Fumagalli Rechtsanwälte in Hamburg.
Die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche gegen Filesharer wegen des Up- und Downloads von Dateien hängt von der Identifizierbarkeit der handelnden Personen ab. Die Einführung von § 101 Abs. 2 UrhG, der einen Auskunftsanspruch gegen Provider auf Identifizierung von IP-Adressinhabern etabliert hat, sowie verbesserte Suchsoftware haben hier in den letzten Jahren Verbesserungen gebracht. Im Bereich des Sharehosting gestaltet sich die Identifizierung der Uploader schwieriger. Zwar wird in der ...
Die Durchsetzbarkeit zivilrechtlicher Ansprüche gegen Filesharer wegen des Up- und Downloads von Dateien hängt von der Identifizierbarkeit der handelnden Personen ab. Die Einführung von § 101 Abs. 2 UrhG, der einen Auskunftsanspruch gegen Provider auf Identifizierung von IP-Adressinhabern etabliert hat, sowie verbesserte Suchsoftware haben hier in den letzten Jahren Verbesserungen gebracht. Im Bereich des Sharehosting gestaltet sich die Identifizierung der Uploader schwieriger. Zwar wird in der ...