BVerfG: Rundfunkbeitrag in wesentlichen Punkten verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass der aktuell als Haushaltsabgabe entrichtete Rundfunkbeitrag in wesentlichen Punkten verfassungsgemäß ist. Lediglich die Entrichtung des Beitrags für eine Zweitwohnung wurde von den Karlsruher Richtern beanstandet.
Der monatliche Rundfunkbeitrag liegt derzeit bei 17,50 Euro
Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 als Haushaltsabgabe von derzeit 17,50 Euro pro Monat erhoben wird, ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in wesentlichen Punkten mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses Urteil wurde heute in Karlsruhe bekannt gegeben. Die dortigen Richter verhandelten drei Privatklagen sowie der Autovermietung Sixt.
Der Rundfunkbeitrag, der seit 2013 als Haushaltsabgabe von derzeit 17,50 Euro pro Monat erhoben wird, ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in wesentlichen Punkten mit dem Grundgesetz vereinbar. Dieses Urteil wurde heute in Karlsruhe bekannt gegeben. Die dortigen Richter verhandelten drei Privatklagen sowie der Autovermietung Sixt.