Thüringer Landtag beschließt den Reformstaatsvertrag
Als erstes Landesparlament hat der Thüringer Landtag dem Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zugestimmt. Dieser beinhaltet unter anderem die Reduzierung der Zahl an Spartensendern.
Lea Morgenstern16.05.2025 14:15
Staatskanzleichef Stefan GruhnerTSK/ Andreas Pöcking
Am 1. Dezember 2025 soll der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Kraft treten. Bevor dies jedoch geschehen kann, müssen alle 16 Landesparlamante der Reform zustimmen. Als erstes Bundesland beschloss Thüringen am 16. Mai den Vertrag.
Am 1. Dezember 2025 soll der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Kraft treten. Bevor dies jedoch geschehen kann, müssen alle 16 Landesparlamante der Reform zustimmen. Als erstes Bundesland beschloss Thüringen am 16. Mai den Vertrag.