Landgericht München gibt Verbraucherzentralen im Streit mit Prime Video Recht
In dieser Woche hat das Landgericht München I ein Urteil im Fall des um Werbung angereicherten Prime-Video-Abonnement gefällt. Dabei gab das Gericht den klagenden Verbraucherzentralen Recht, dass die damalige E-Mail „irreführend” gewesen sei und Amazon nochmal nachsteuern müsse.
Michael Müller19.12.2025 08:02
Das Prime Video LogoAmazon
Das Landgericht München I hat in dieser Woche ein Urteil im Streit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) und dem Amazon-Streamingdienst Prime Video gefällt. Demnach hätte Amazon die Vertragsbedingungen bei Prime Video nicht einseitig ändern dürfen, als es um die integrierte Werbung in das normale Abo ging.
Das Landgericht München I hat in dieser Woche ein Urteil im Streit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBZ) und dem Amazon-Streamingdienst Prime Video gefällt. Demnach hätte Amazon die Vertragsbedingungen bei Prime Video nicht einseitig ändern dürfen, als es um die integrierte Werbung in das normale Abo ging.