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OpenAI mit erster Reaktion auf Klage der GEMA

Kurz nachdem die GEMA vor dem Landgericht München eine Klage gegen OpenAI erhob, folgt nun eine Stellungnahme des US-amerikanischen Unternehmens, das unter anderem ChatGPT beitreibt.

Knut Schlinger14.11.2024 13:57
OpenAI mit erster Reaktion auf Klage der GEMA
Will in "produktiven Gesprächen" mit Urheber:innen und deren Organisationen, deren Bedenken verstehen und diskutieren: OpenAI meldet sich nach der von der GEMA eingereichten Musterklage zu Wort. Foto: Imago, SOPA Images, Omar Marques

Am 13. November 2024 gab die GEMA bekannt, beim Landgericht München eine Musterklage zur Klärung der Vergütungspflicht von KI-Anbietern in Europa eingereicht zu haben - "als erste Verwertungsgesellschaft weltweit". Im Zuge des Verfahrens will die Organisation nachweisen, "dass OpenAI systematisch das Repertoire der GEMA verwendet, um seine Systeme zu trainieren". Das Verfahren richtet sich gegen die amerikanische Muttergesellschaft, OpenAI, L.L.C., und gegen OpenAI Ireland Ltd. als Betreiberin des Chatbots in Europa.


Dieser Artikel ist ursprünglich erschienen in 

MusikWoche

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