OpenAI mit erster Reaktion auf Klage der GEMA
Kurz nachdem die GEMA vor dem Landgericht München eine Klage gegen OpenAI erhob, folgt nun eine Stellungnahme des US-amerikanischen Unternehmens, das unter anderem ChatGPT beitreibt.
Am 13. November 2024 gab die GEMA bekannt, beim Landgericht München eine Musterklage zur Klärung der Vergütungspflicht von KI-Anbietern in Europa eingereicht zu haben - "als erste Verwertungsgesellschaft weltweit". Im Zuge des Verfahrens will die Organisation nachweisen, "dass OpenAI systematisch das Repertoire der GEMA verwendet, um seine Systeme zu trainieren". Das Verfahren richtet sich gegen die amerikanische Muttergesellschaft, OpenAI, L.L.C., und gegen OpenAI Ireland Ltd. als Betreiberin des Chatbots in Europa.
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MusikWoche