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Kino

UFA-Theater GmbH & Co. KG insolvent: Mietanpassung ist Hauptziel

Die UFA-Theater GmbH und Co. KG stellte am 7. Oktober beim Hamburger Amtsgericht Antrag auf Insolvenz. Der Spielbetrieb in den 38 Kinos sowie die Lohnzahlungen sollen weitergeführt werden.

akl11.10.2002 10:00
Stephan Lehmann
Stephan Lehmann

Unter Leitung des vorläufigen Insolvenzverwalters Jens-Sören Schröder strebt die GmbH eine Sanierung durch ein Planverfahren an. Anfang des Jahres zeigte sich UFA-Geschäftsführer Stephan Lehmann, der seit Mitte 2000 Restrukturierungsmaßnahmen durchsetzt, in Blickpunkt:Film noch optimistisch: "Wir gehen davon aus, dass wir im Frühjahr 2002 alle Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen haben." Als Begründung für die Insol-venz nennt das Unternehmen nun den "bundesweiten, drastischen Rückgang der Besucherzahlen in den vergangenen Monaten". Derartige Begründungen gelten in Branchenkreisen nur als vorgeschoben: So wirkt die Besucherflaute in den Sommermonaten v.a. vor dem Hintergrund des Turbosommers 2001 besonders drastisch und trifft folglich nicht nur die UFA-Kinos. Unternehmenssprecher Uwe Kattwinkel bezeichnet den Besucherrückgang denn auch als "Auslöser". Die Situation des Überangebots an Leinwänden habe sich im August und September mit der Zuschauerabnahme "zugespitzt". Bereits im April, als die HypoVereinsbank die Kreditlinie eingestellt hat, habe sich der Liquiditätsengpass des Unternehmens angekündigt. Zudem hätten die "nicht marktgerechten Mieten nicht mit der Zuschauerentwicklung korrespondiert". Man habe "Sanierungsschritte angekündigt, die sich als schwierig erwiesen haben", so Kattwinkel, eben auf Grund der Mietverhandlungen, die nicht wie erwartet gelaufen seien. Als ein Hauptpunkt des Restrukturierungskonzeptes ist jetzt die "Anpassung der Mietkonditionen" für die Kinos vorgesehen. Bisher sind diesbezügliche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter von 15 UFA-Kinos, der nicht von der Insolvenz betroffenen UFA-Theater AG, jedoch ins Leere gelaufen. Nachdem die AG nicht auf die Mieteinnahmen während der Restrukturierungsphase verzichten wollte, stellte die GmbH die Zahlungen ein - und erhielt eine Räumungsklage.

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