Das BKM konnte die Verhandlungen mit dem Bundesfinanzministerium über eine Anhebung der Kappungsgrenzen erfolgreich abschließen, wie Blickpunkt:Film auf Nachfrage erfuhr. Davon sind die Regelungen bei DFFF1 und GMPF betroffen. Bei DFFF2 bleibt alles beim Alten.
Die Kappungsgrenzen bei DFFF1 und GMPF werden angehoben. Dies ist ein weiterer Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft und die Attraktivität des Standorts zu erhöhen.
Die Kappungsgrenzen bei DFFF1 und GMPF werden angehoben. Dies ist ein weiterer Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft und die Attraktivität des Standorts zu erhöhen.