Kompromiss bei Tabak und Alkohol: Keine Werbung vor 18 Uhr
Kinoverbände und Werbemittler geben Entwarnung hinsichtlich der vom Gesetzgeber geplanten Kino-Werbebeschränkung für Tabakwaren und alkoholische Getränke.
Am 14. Juni hat im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Lesung zum angestrebten neuen Jugendschutzgesetz (JuSchG) stattgefunden. Laut SPIO-Geschäftsführerin Christiane von Wahlert wurde dabei im JuschG-Entwurf das für Politik und Kinowirtschaft annehmbare "Lösungsmodell" berücksichtigt, wonach Werbefilme für alkoholische Getränke und Tabakwaren nicht mehr vor 18 Uhr in Kinos gezeigt werden dürfen. Bislang war vorgesehen, dass derartige Werbefilme ab 16 Jahren freigegeben werden sollen. Der Ansicht des Verbands FDW - Werbung im Kino, der darin ein "faktisches Werbeverbot" und eine konkrete Existenzgefährdung ausmachte, schlossen sich die Kinoverbände AG Kino, Cineropa, HDF und Gilde deutscher Filmkunsttheater an. Am 30. Mai trafen sich deren Vertreter mit Bundesfamilienministerin Christine Bergmann. Die Verbände argumentierten bei der geplanten 16-Jahre-Grenze, dass - so der FDW - "die meisten Kinovorstellungen durch eine Altersfreigabe auch von Jugendlichen unter 16 Jahren besucht werden können". Dies bedinge Einnahmeausfälle bei "500 bis 1300 vornehmlich kleineren Kinos". Zudem wies der FDW darauf hin, dass seit längerem "in jugendfreien Kinovorstellungen vor 18 Uhr schon keine Werbung für Tabakerzeugnisse und alkoholische Getränke gezeigt" werde.