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Förderreform

UPDATE: Bund legt Gutachten zu Investitionsverpflichtungen vor

Wie bereits angekündigt, hat die BKM jetzt auch das ausführliche Gutachten veröffentlicht, auf dessen Basis die Einführung einer Investitionsverpflichtung zum 1. Januar 2025 vorgesehen ist. Die Produzentenallianz sieht einen "weiteren entscheidenden Schritt" hin zur Förderreform - und hebt nicht zuletzt die Klärung der Frage der Gesetzgebungskompetenz des Bundes hervor.

Marc Mensch25.09.2023 06:42
Bund legt Gutachten zu Investitionsverpflichtungen vor
Kulturstaatsministerin Claudia Roth J. Konrad Schmidt

Dass die Investitionsverpflichtung Teil der großen Förderreform werden soll, hatte Kulturstaatsministerin Claudia Roth bei einem Termin im Kanzleramt bereits vor einem ausgewählten Branchenkreis erklärt (wir berichteten exklusiv). Nun wurde - wie angekündigt - auch das Gutachten auf der BKM-Website veröffentlicht, das sich auf ganzen 239 Seiten (das Gutachten zum neuen Steueranreizmodell brachte es auf "nur" 85 Seiten) mit der rechtlichen Umsetzbarkeit und dabei nicht zuletzt der Frage nach der Gesetzgebungskompetenz des Bundes (an dieser Stelle stützt man sich auf das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgericht zum FFG) und der Adressaten einer solchen Maßnahme befasst. Schließlich war Teil der auch im Gutachten skizzierten Debatte, ob TV-Veranstalter von einer solchen Maßnahme nicht ausgenommen sein sollten bzw. sein könnten. Im Endeffekt werden sie, wie Roth ankündigte, nun erfasst sein.

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Sie finden das Gutachten - zusammen mit jenem zum Steueranreizmodell - hier auf den Seiten der BKM.

UPDATE:

Laut einer Stellungnahme der Produzentenallianz ist die BKM mit Vorlage des Rechtsgutachtes „einen weiteren entscheidenden Schritt hin zur Reform der Filmförderung gegangen“. Zusammen mit dem bereits im Juli vorgelegten Gutachten zur Ausgestaltung eines steuerlichen Anreizmodells liege damit nun „eine fundierte rechtliche Bewertung der beiden zentralen Instrumente einer effizienteren und zukunftsfähigen Filmförderung vor“.

Aus Sicht des Verbandes mache die wissenschaftliche Analyse deutlich, dass die Gesetzgebungskompetenz für die Einführung einer Investitionsverpflichtung beim Bund liege - anderweitigen Einschätzungen werde „deutlich entgegengetreten“. So könne sich der Bund auf die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Wirtschaft aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG stützen. Diese Zuständigkeit erfasse – wie schon für das FFG gerichtlich anerkannt - auch die geplante Einbeziehung von Fernsehveranstaltern, privaten wie öffentlich-rechtlichen.

Dazu erklärt Björn Böhning, Sprecher des Vorstands der Produzentenallianz: „Das Rechtsgutachten der Bundesregierung von Prof. Cornils bestätigt klar und eindeutig: Einer Einführung einer Investitionsverpflichtung stehen keine wesentlichen rechtlichen Hürden entgegen. Im Gegenteil: Durch die Bestätigung des Filmförderungsgesetzes durch das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe kann sich auch eine Investitionsverpflichtung auf die Argumente der Karlsruher Richter:innen stützen. Denn im Vergleich zur Filmabgabe ist die Investitionsverpflichtung, bei der die VOD-Dienste selbst entscheiden, in welche Programme sie investieren, ein deutlich geringerer Eingriff in die wirtschaftliche Freiheit der Unternehmen.“

Zu der „aus Gleicheitsgründen gebotenen“ Einbeziehung auch der VoD-Dienste der Sender führt er weiter aus: „Eine Differenzierung zwischen Streamern und Mediatheken der Sender erscheint willkürlich. Daher ist eine Gleichbehandlung erforderlich. Auf die deutschen Sender, egal ob privat oder öffentlich-rechtlich, dürfte dies allerdings keine größeren Auswirkungen haben. Der übergroße Teil ihrer Programminvestitionen fließt in europäische Werke und in Produktionen in deutscher Sprache. Insofern ist keine zusätzliche Belastung, sondern sogar eine Verstärkung und Unterstützung ihrer Investitionen auf dem deutschen Markt zu erwarten.“ Was Böhning in diesem Kontext nicht erwähnt, die Sender aber natürlich umtreibt, sind nicht zuletzt die Planungen zu dem mit entsprechenden Verpflichtungen einhergehenden Regeln zum Rechterückbehalt bzw. zur Beauftragung unabhängiger Produktionsunternehmen wie auch zu den angekündigten Subquoten für Kinofilme.

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