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Finanzamt lässt Steuermodell platzen

Das Finanzamt München III hat in einer Präzedenzentscheidung das attraktive Steuersparmodell der Fondsgesellschaft Ideenkapital abgewiesen. Betroffen sind davon 4600 Anleger.

cse01.04.2004 10:06
Handschlag im Film, aber nicht bei der Steuer: "Welcome to Mooseport" mit Gene Hackman (l.) und Ray Romano
Handschlag im Film, aber nicht bei der Steuer: "Welcome to Mooseport" mit Gene Hackman (l.) und Ray Romano

Mit Schreiben vom 25. März teilte die Münchner Steuerbehörde dem Düsseldorfer Fondsanbieter Ideenkapital mit, dem Antrag des Fonds Mediastream IV auf vorläufige Verlustanerkennung nicht zu entsprechen. Lediglich zehn Prozent des Aufwands werden als abzugsfähige Betriebskosten anerkannt. Mehr als 4600 Anleger, die den 231,2 Mio. Euro schweren Fonds gezeichnet haben, müssen für 2003 mit erheblich geringeren Steuervorteilen als erwartet rechnen und den Rest auf zehn Jahre abschreiben. Konzept von Mediastream IV ist, sich nicht an der Herstellung von Filmen zu beteiligen, sondern an den Herausbringungskosten der drei Hollywood-Produktionen "I, Robot", "Welcome to Mooseport" und "Dodgeball". Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieser speziellen Fondskonzeption hatte es zwar gelegentlich gegeben, doch noch im vergangenen Jahr hatte das Münchner Finanzamt dem Initiator mitgeteilt, dass sich die Vermarktungsaufwendungen als Vertriebskosten qualifizierten "und damit als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben" gelten würden. Von dieser stets als unverbindlich bezeichneten Aussage will man heute nichts mehr wissen. Die zum Versicherungskonzern Ergo gehörende Ideenkapital AG erwägt, gegen die Entscheidung rechtlich vorzugehen. "Dieses unverständliche Vorgehen zerstört ein innovatives und sinnvolles Anlageprodukt und wird Anleger sowie das gesamte Segment der Filmfonds massiv verunsichern", so die Fondsgesellschaft. Eine massive Imageschädigung befürchtet auch Michael Oehme, Vorstand des Verbands Deutscher Medienfonds. Zugleich fordert er zu Gelassenheit auf. Man müsse die Begründung abwarten, mit der die Steuervorteile nicht mehr gewährt werden sollen. Wichtig sei, endlich für Konzeptionsklarheit und Steuersicherheit zu sorgen. "Das ist nur durch eine verbindliche Vorabauskunft möglich, die den Anbietern allerdings seit Jahren verweigert wird", meint Oehme. Andernfalls bleibe das Risiko beim Anleger.

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