Filmförderung in Spanien neu geregelt
Am 27. Juni hat das spanische Parlament ein neues Gesetz verabschiedet, das die staatliche Filmförderung und das Quotensystem neu regelt.
Am 27. Juni hat das spanische Parlament ein neues Gesetz verabschiedet, das die staatliche Filmförderung und das Quotensystem neu regelt. Der Präsident des spanischen Produzentenverbands FAPAE, Eduardo Campoy, äußerte sich auf einer Pressekonferenz in Madrid zuversichtlich: "Dieses Gesetz muss vielleicht noch verbessert werden. Seine Existenz allein bedeutet jedoch schon einen großen Fortschritt für die Finanzierungssysteme des hiesigen Films." Der spanische Film soll weiterhin unterstützt werden, allerdings darf die staatliche Förderung maximal 50 Prozent der Produktionskosten abdecken. Eine Ausnahme bilden Erstlingswerke, Dokumentar- und Experimentalfilme sowie kulturell besonders wertvolle Filmprojekte. Die "60 Prozent von fünf Prozent"-Regel besagt, dass Fernsehsender fünf Prozent ihres Budgets in die Produktion von europäischen Spiel-, Kurz- und TV-Filmen investieren sollen. Von diesem Betrag sind wiederum 60 Prozent für spanischsprachige bzw. in einer der anerkannten Landessprachen produzierten Filme reserviert. Die kontroverse Quotenregelung von 1994, die eigentlich über die nächsten fünf Jahre abgeschafft werden sollte, bleibt vorerst bestehen. Sie legt das Verhältnis von europäischen zu nicht-europäischen Filmen in den spanischen Kinos mit einer Quote von eins zu drei fest - eine Maßnahme, die die Dominanz von Hollywoodfilmen in den spanischen Kinos verhindern soll. Der Produzentenverband FAPAE und der Distributorenverband Fedicine hatten sich im Vorfeld des neu erlassenen Gesetzes für den Schutz spanischer Produktionen ausgesprochen.