Analyse und Veränderung der Referenz- (film-) förderung
Im Bündnis für den Film-Gespräch und im "Filmpolitischen Konzept" von Staatsminister Nida-Rümelin wird die besondere Bedeutung einer Veränderung der Referenz(film)förderung beigemessen. Noch sind die Vorschläge nicht konkret. In der allgemeinen Diskussion fällt auf, dass die diesbezüglichen Regelungen und die Abgrenzung zur Projektfilmförderung vermengt werden. Hier nun der Versuch einer Klarstellung:
A Referenzförderung ist Anreiz- oder Impactförderung, die einem Berechtigten in Bezug auf ein existentes Werk: einen Film, Kurzfilm, ein Kinoinvestment oder den Absatz eines Films einen Rechtsanspruch gewährt. Die Förderung soll für einen Werkhersteller den Anreiz geben, ein neues Produkt herzustellen: einen neuen Film, ein Drehbuch, das Herausbringen eines Films, eine neue Theaterinvestition, wobei Messlatte der Förderung das objektiv nachvollziehbare Ergebnis des existenten Werkes (z.B. Besucher oder Umsatz) ist. Diese Förderung wird fast durchweg als Zuschuss geleistet.