AG Kino-Gilde setzt sich für flankierende Finanzierung von „Liebling Kino“ ein
Im Zuge der Abwicklung der Saarland Medien GmbH und des Wechsels der Zuständigkeit für Film- und Kinoförderung in die Staatskanzlei gab es dort in diesem Jahr keinen Kinoprogrammpreis. Während ein solcher für 2026 wieder vorgesehen ist, könnte der diesjährige Umgang mit den Mitteln aus Sicht der AG Kino-Gilde aber Beispiel für andere Bundesländer sein, die Gelder zur Kofinanzierung eines ZPK vorgesehen hatten.
Bekanntermaßen ging die Saarland Medien GmbH bereits zum Jahreswechsel in die Liquidation (SPOT berichtete), die Zuständigkeit für die Film- und Kinoförderung wechselte in die Staatskanzlei. In diesem Zuge gab es im Saarland in diesem Jahr auch keinen Kinoprogrammpreis – allerdings fand man einen anderen Weg, um Mittel für eine Kinoförderung bereitzustellen. So wurden die Gelder als Ko-Finanzierung für das neue Förderprogramm des Bundes „Liebling Kino“ eingesetzt. Saarländische Kinos, die dort in diesem Jahr einen Antrag gestellt hatten, konnten in ihrem Bundesland einen flankierenden Antrag auf Modernisierungsförderung stellen, in deren Rahmen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben (maximal 40.000 Euro) aus Landesmitteln bereitgestellt werden konnten.
