FFG wird am 6. November abschließend im Kulturausschuss beraten
Hurra, könnte man sagen. Der zeitliche Fahrplan für das FFG steht und ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2025 ist greifbar. Dass sich an den Regelungen jetzt noch viel ändert, ist eher unwahrscheinlich. Der Wunsch, dass alle Säulen der Filmförderung im Zusammenhang beraten werden, wird sich dagegen nicht erfüllen.
Das Gesetz zur Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG) wird am 6. November 2024 abschließend im Kulturausschuss des Bundestags beraten. Die 2. und 3. Lesung des Gesetzes im Parlament könnte dann noch im November erfolgen. Anschließend ist der Bundesrat am Zug, sodass das neue FFG zum 1. Januar 2025 in Kraft treten könnte. Mit diesem Zeitplan ist klar, dass der im Rahmen der Branchenerhöhung am 7. Oktober geäußerte Wunsch mehrerer Abgeordneter aus den Regierungsparteien und der Opposition nicht erfüllt wird, das Gesetz im inhaltlichen Kontext mit den beiden anderen Säulen der geplanten Filmförderreform zu beraten. Die Texte für das Filmzulagengesetz und für die Investitionsverpflichtung werden im Moment erarbeitet, gehen dann in die Abstimmung mit anderen Ministerien und sollen im Dezember im Bundeskabinett beschlossen werden.