Grundlegende FFG-Reform soll verschoben werden
Das aktuell bis Ende 2023 geltende Filmförderungsgesetz soll weitgehend inhaltsgleich mit einer Laufzeit bis Ende 2024 verlängert werden. Zur Begründung wird neben erheblichen Unsicherheiten bezüglich des Abgabeaufkommens auch die Notwendigkeit einer differenzierten Gesamtschau nicht nur bestehender, sondern auch etwaiger neuer Förderinstrumente - konkret Investitionsverpflichtungen und Steueranreizmodell - angeführt.
Es ist keine Überraschung: Wie sich bereits seit geraumer Zeit abzeichnete, wird der aktuelle Prozess der Novellierung des Filmförderungsgesetzes noch nicht in grundlegende Änderungen münden, sondern das Gesetz soll weitestgehend inhaltsgleich um ein Jahr - dann also bis Ende 2024 - verlängert werden. Die BKM hat einen entsprechenden Referentenentwurf Ende Oktober erstellt und den Verbänden Gelegenheit zur Stellungnahme bis 25. November gegeben.