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Revision abgelehnt

Verurteilung des ehemaligen MDR-Unterhaltungschefs Udo Foht tritt in Kraft

Udo Fohts Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wird rechtskräftig. Nachdem der Ex-Unterhaltungschef des MDR überraschend in Revision ging, lehnte das Bundesgerichtshof diese ab. Er wurde wegen Betrug in mehreren Fällen verurteilt.

Damian Sprenger06.05.2024 07:38
Foht, Udo
Ex-MDR-Unterhaltungschef Udo Foht muss seine Bewährungsstrafe antreten. MDR/ Thomas Schulze

Wie der MDR Sachsen berichtet, tritt die Verurteilung des ehemaligen MDR-Unterhaltungschefs Udo Foth in Kraft. Wegen Bestechlichkeit und Betrug in mehreren Fällen wurde Foht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Foth ging überraschend in Revision, obwohl Foth der Strafhöhe in einer vorherigen Absprache zugestimmt hatte. Der Bundesgerichtshof lehnte die Revision ab. Damit wird das Urteil vom März 2023 rechtskräftig.

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